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Anfrage zu Abschiebungen in Leverkusen

Auf unsere Anregung hin hat Ratsherr Keneth Dietrich am 19.10.2017 eine Anfrage zu Abschiebungen in Leverkusen gestellt, die wir gerne dokumentieren.

Abschiebungen in Leverkusen

Seit einiger Zeit wird im Bund und im Land massiv politischer Druck aufgebaut, um mehr Menschen aus Deutschland abzuschieben oder sie zu einer sogenannten „freiwilligen Rückkehr“ zu drängen. Neben den wiederaufgenommenen Abschiebungen nach Afghanistan wurden durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Dublin-Verfahren für Griechenland wieder aufgenommen. 2016 sind insgesamt 26.611 Asylsuchende „freiwillig“ aus NRW ausgereist oder abgeschoben worden. Damit haben 2016 10.769 Geduldete mehr das Land verlassen müssen als 2015. Dennoch hatte die vorherige Landesregierung in verschiedenen Presseberichten und bei verschiedenen Veranstaltungen angegeben, noch mehr Flüchtlinge aus NRW abschieben zu wollen. Zu diesem Zweck wurde in Form von Erlassen Druck auf die Ausländerbehörden ausgeübt. Weitere Verschärfungen des Asylrechts sind in Planung. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Abschiebungen aus Leverkusen hat es jeweils im Jahr 2014, im Jahr 2015, im Jahr 2016 und bisher im Jahr 2017 gegeben, und in wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014, 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 Abschiebehaft angeordnet? Bitte unterscheiden Sie nach Anzahl, Staatsangehörigkeit, Zielstaat und wenn möglich nach Abschiebegründen, Alleinstehenden, Ehepaaren und Familien mit Kindern.
  2. Wie lange lebten die Menschen, die 2014, 2015 und 2016 aus Leverkusen abgeschoben wurden, bereits in Deutschland? Falls eine genaue Auskunft aufgrund einer Vielzahl von Fällen nicht möglich erscheint, bitte mindestens nach kurzfristigen, mittelfristigen, langfristigen Aufenthalten und gebürtig unterscheiden.
  3. Wie viele Geduldete wohnen zurzeit in Leverkusen und wie lange leben sie schon in Deutschland?
  4. Sind Menschen aus Leverkusen abgeschoben worden, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz hatten oder sich in einer Ausbildung befanden bzw. sind solche Abschiebungen derzeit geplant?
  5. Wie viele Menschen in Leverkusen konnten 2016 und bisher im Jahr 2017 von Bleiberechtsregelungen des Aufenthaltsgesetzes und Erlassen aus NRW profitieren? (Bitte Beantragungen, Ablehnungen und Begründungen mitaufzählen.)
  6. Welche Auswirkungen auf ihren Umgang mit in Leverkusen lebenden Geflüchteten mit unklarem Aufenthaltsrecht hat die Ausländerbehörde durch die seit Beginn der aktuellen Ratsperiode geänderten oder neu eingeführten Gesetze, Erlasse, Vorschriften und weiterer Vorgaben übergeordneter Instanzen beobachtet?
  7. Welche Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen von Asylsuchenden, Geduldeten und Ausreisepflichtigen sind der Stadtverwaltung in Leverkusen bekannt?

Die Antwort der Stadtverwaltung liegt mittlerweile in der z.d.A. Rat Nr. 2 vom 25. Januar 2018 vor.

Stellungnahme:
Zu 1.:
Die Anzahl der Rückführungen / Dublin-Überstellungen werden erst seit dem 01.07.2015 systematisch erfasst. Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt:

JahrNationalitätAnzahldavon in Abschiebehaft
2015 (ab 01.07.)Algerien1
Georgien1
Irak1
Kosovo6
Nigeria2
k.A.1
Gesamt120

Hierbei handelte es sich um 6 Einzelpersonen und 1 Familienverband.

JahrNationalitätAnzahldavon in Abschiebehaft
2016Albanien
1
Afghanistan 2
Bosnien 12
Georgien32
Irak1
Kosovo2
Mazedonien5
Nigeria1
Pakistan1
Polen1
Russland8
Serbien9
Tadschikistan1
Gesamt472

Hierbei handelte es sich um 13 Einzelpersonen und 7 Familienverbände.

JahrNationalitätAnzahldavon in Abschiebehaft
2017 (bis 31.10.)Albanien
31
Georgien1
Ghana1
Guinea1
Kosovo2
Marokko22
Serbien10
Gesamt203

Hierbei handelte es sich um 10 Einzelpersonen und 2 Familienverbände.

Zu 2.:
Die Aufenthaltsdauer von rückgeführten Menschen in Deutschland wird nicht erfasst. Diese variiert im Einzelfall sehr stark. Die Gründe hierfür können unter anderem darin liegen, dass Ausweispapiere fehlen oder eine temporäre Reiseunfähigkeiten (Krankheit oder Schwangerschaft) vorliegt.

Zu 3.:
Zum 01.09.2017 waren in Leverkusen 401 Personen gemeldet, deren Status „Geduldet“ aufweist. Eine automatisierte Auswertung hinsichtlich der Duldungsdauer ist nicht möglich. Auch hier variiert dies im Einzelfall sehr stark, von sehr kurzfristig (1-2 Monate) bis hin zu jahrelangem Verbleib im Duldungsstatus.

Zu 4.:
Bisher wurde eine Person, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befand, zurückgeführt. Weiter Fälle sind aktuell nicht absehbar.

Zu 5.:
Eine konkrete Rechtsnorm mit dem Titel „Bleiberecht“ sieht das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vor. Im Abschnitt 5 des vorgenannten Gesetzes werden die Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen geregelt. In Leverkusen sind aktuell mehr als 2.500 Personen mit derartigen Aufenthaltstiteln gemeldet. Bezüglich der in Antwort zu Frage 3 genannten 401 geduldeten Personen haben sicherlich einige eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragt, welche dann später abgelehnt wurde.

Die Gründe für die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis sind im Wesentlichen Krankheit und/ oder Reiseunfähigkeit, Abschiebehindernisse, gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende und nachhaltige Integration.

Seit Beginn der aktuellen Ratsperiode sind ungefähr 450 Erlasse ausgesprochen worden. Bezüglich der vorliegenden Thematik wird auf die Antwort zu Frage 6, Absatz 2 verwiesen.

Zu 6.:
Sollte die Fragestellung so zu verstehen sein, ob sich aufgrund von Änderungen in der Gesetzes- und / oder Erlasslage in den letzten 2 Jahren der Umgang der Ausländerbehörde mit dem Personenkreis geändert habe, ist diese Frage mit einem „Nein“ zu beantworten.

Sollte es jedoch um die Frage gehen, ob sich Änderungen in der Gesetzes- und / oder Erlasslagen innerhalb der letzten 2 Jahre auf den Personenkreis auswirken, dann ist dies mit „ja“ zu beantworten. Beispiele hierfür sind die neu geschaffenen Aufenthaltstitel für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) sowie bei nachhaltiger Integration (§25 b AufenthG) sowie die Duldung zu Ausbildungszwecken (§60a Abs. 2 AufenthG).

Zu 7.:
Der Ausländerbehörde Leverkusen sind für den Zeitraum Mitte 2014 bis heute ein Fall von Suizid sowie zwei Fälle von Selbstverletzungen bekannt. Dem Fachbereich Soziales liegen keine Erkenntnisse zu der Thematik vor.

Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales