#Topthema Anfragen Gesellschaft Leverkusen Stadtrat

Anfrage zur Überbelegung in Kindertagesstätten

Ratsherr Keneth Dietrich (LEV PARTEI), hat am 03.03.2017 eine gemeinsam mit der Piratenpartei Leverkusen erstellte Anfrage zur Kinderbetreuung an die Stadt gerichtet. Am 30.03.2017 wurde die Antwort der Stadtverwaltung in der „z.d.A. Rat“ veröffentlicht. Beides dokumentieren wir gerne im Folgenden:

Überbelegungen in Kindertagesstätten

Laut Presseberichten werden im kommenden Kitajahr circa 440 Betreuungsplätze gegenüber den von den Eltern angefragten fehlen. Auf den vom Gesetzgeber beschlossenen Rechtsanspruch hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss, hat aber im Rahmen der Aufsichtsverantwortung die beantragten Plätze sicherzustellen. Wenn Eltern ihren Rechtsanspruch geltend machen, kann die Stadt nur Plätze in Tageseinrichtungen in eigener Trägerschaft zur Verfügung stellen. Dabei müssen gegebenenfalls Überbelegungen in Kauf genommen werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch lagen die Zahlen fehlender Plätze bei tatsächlich beantragter U3-Betreuung in den Jahren seit der Einführung des Rechtsanspruchs auf U3-Betreuung im Jahr 2013?
  2. Liegen der Verwaltung Zahlen darüber vor, wie vielen Kindern Betreuungsplätze in Kindertagesstätten in anderen Stadtteilen als den ursprünglich angemeldeten zugewiesen werden mussten?
  3. Wie ist das aktuelle Verhältnis zwischen Kinderbetreuungsplätzen in freier Trägerschaft und Kinderbetreuungsplätzen in städtischer Trägerschaft (bitte nach Stadtteilen
    zusammenfassen und in Gesamtzahlen aufschlüsseln)?
  4. In welchen Kindertagesstätten wurden in den vergangenen Jahren vorübergehende Überbelegungen genehmigt?
  5. Wie ist die Quote genehmigter Überbelegungen bezogen auf die
    Betreuungskapazitäten der jeweiligen Kita bzw. des betroffenen Stadtteils bzw. der Betreuungsform (U3/Ü3)?
  6. Wie ist die Quote genehmigter Überbelegungen bezogen auf die Gesamtplatzzahl der Träger der jeweiligen Kindertagesstätten?
  7. Gab oder gibt es seit 2013 Kindertagesstätten, in denen vorübergehend genehmigte
    Überbelegungen über mehrere Planungszeiträume hinaus bestehen oder bestanden?
  8. In welchen Räumen findet bei genehmigter Überbelegung die Gruppenbetreuung für U3-Kinder statt? Wie ist die Raumgröße insgesamt sowie je Kind in qm? Gibt es Kindertagesstätten, in denen es von den Räumen, in denen überwiegend U3-Betreuung stattfindet, keinen ebenerdigen Zugang zum Außengelände gibt?
  9. Wie wertet die Stadtverwaltung Leverkusen die aktuelle Bevölkerungsstatistik, nach der es aktuell in Leverkusen in den für die U3-Betreuung relevanten Jahrgängen 0 bis 3 mehr Kinder gibt als in den Altersgruppen 3 bis 6, hinsichtlich der aktuell zur Verfügung gestellten Betreuungsplätze für U3-Betreuung sowie der genehmigten Reduzierung von Kapazitäten in den vergangenen Planungszeiträumen?
  10. Sieht die Stadt Leverkusen die Notwendigkeit, die bisherige Planung von einer Abdeckung der Betreuung für U3-Kinder mit 42% verteilt auf 35% in
    Tageseinrichtungen und 7% in Tagespflege abzuwandeln?
  11. Sieht die Stadt Leverkusen Möglichkeiten, die fehlenden Plätze kurzfristig zur Verfügung zu stellen?
  12. Hält es die Stadt Leverkusen für möglich, das Formular, mit dem die Eltern ihren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung der Stadt gegenüber geltend machen können, unbürokratisch auf der Webseite der Stadt zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, bitte
    begründen.

Stellungnahme:

Generell ist anzumerken, dass es sich bei den fehlenden rund 440 Betreuungsplätzen nicht wie in der Anfrage ausgeführt um eine Diskrepanz zwischen Elternnachfragen und
angebotenen Betreuungsplätzen handelt, sondern vielmehr um die Bedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr 2017/18 (das am 01.08.2017 beginnt), die eine
entsprechende Unterdeckung ausweist. Der Planung liegt zugrunde, dass nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
vom 30.10.2007 mit der Jugendhilfeplanung bis zum 15. März des jeweiligen Jahres für das am 01.08. des jeweiligen Jahres beginnende Kindergartenjahr verbindlich das
Betreuungsangebot in den öffentlich geförderten Tageseinrichtungen für Kinder festzulegen ist. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.01.2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das Angebot endet dabei zahlenmäßig mit einem Defizit von 140 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren und 299 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Zugrunde liegt dabei eine angenommene Bedarfsquote von 100 % bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt und eine angenommene Bedarfsquote von 42 %, aufgeschlüsselt mit 37 % in Tageseinrichtungen für Kinder und 5 % in Kindertagespflege, bei den Kindern im Alter von unter drei Jahren.

Zu 1.:
Bis dato gibt es keine tatsächlich fehlenden Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren (u3) in Leverkusen. Alle diesbezüglich eingereichten Rechtsanspruchsanträge auf einen Betreuungsplatz sind umgesetzt worden.
Zu 2.:
In Leverkusen erfolgt keine zentrale Zuweisung von Betreuungsplätzen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten suchen sich die Tageseinrichtungen ihrer Wahl aus und vermerken den Betreuungswunsch im Kita-Planer. Es gibt dabei keine Einschränkungen im Hinblick auf einen Stadtteil. Eine freie Wahlmöglichkeit ist vielmehr ausdrücklich
vorgesehen, um so neben z. B. einem wohnortnahen Betreuungsplatz auch die Möglichkeit zu einem Betreuungsplatz in der Nähe der Großeltern, des Arbeitsplatzes, einer
Tagesmutter oder ähnlichem zu schaffen. Es gibt Fälle, in denen dem Elternwunsch nicht entsprochen werden kann. Diese werden jedoch nicht statistisch erfasst.
Zu 3.:
Derzeit werden 40 Kitas in städtischer und 45 Kitas in freier Trägerschaft betrieben. Eine umfassende Übersicht, die alle Details des Angebots an Betreuungsplätzen in Leverkusen umfasst, ist die vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.01.2017 beschlossene Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2017/18, die in
der Fassung der Meldung an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in dieser z.d.A.: Rat-Ausgabe veröffentlicht wird (vergl. Anlage 4).
Zu 4. bis 7.:
Nach den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes sind Überbelegungen im Rahmen von 2 Kindern je Gruppen zulässig. Überbelegungen über diesen Rahmen hinaus erfolgen nur im Einzelfall nach entsprechender Genehmigung durch den LVR. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht.
Zu 8.:
Bei Überbelegungen erfolgt die Betreuung im originären Raumbestand der jeweiligen Tageseinrichtung für Kinder. Quadratmetermäßige Zuordnungen von Raumgrößen je Kind sind nicht gegeben. Die Raumempfehlungen für neu zu bauende Tageseinrichtungen für Kinder durch den LVR beziehen sich auf Betreuungsgruppen. Die Kinderzahl ist dabei je nach angebotener Betreuungsform und Betreuungszeit unterschiedlich. Die in der Vergangenheit gebauten Tageseinrichtungen für Kinder sind nach den jeweils geltenden seinerzeitigen Raumvorgaben entstanden und weisen unterschiedliche Raumangebote aus.
Bei dem in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder umgesetzten Betreuungsangebot nutzen alle Kinder alle Räumlichkeiten. Eine spezifizierte Raumzuordnung für u3-Kinder findet nicht statt. Diesbezügliche Angaben zu den Tageseinrichtungen in freier
Trägerschaft liegen nicht vor.
Zu 9.:
Die Verwaltung sieht aufgrund der aktuell gegebenen Versorgungssituation Handlungsbedarf, zumal auch für die Folgejahre nicht von einer Entspannung der Situation ausgegangen werden kann. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat für den Zeitraum 2014 bis 2040 eine Bevölkerungsprognose errechnet. Für den in der Tagesbetreuung für Kinder relevanten Bereich ist dabei festzuhalten, dass ausgehend vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2025 in Leverkusen eine Steigerung von knapp 200 Kindern im U3-Bereich und eine Steigerung von knapp 420 Kindern im Ü3-Bereich erwartet werden. Erst für den Zeitraum 2025 bis 2040 sind die Zahlen rückläufig. Im u3-Bereich wird dann ein Sinken der Bevölkerung um ca. 400 Kinder prognostiziert und im ü3-Bereich um ca. 300 Kinder. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Zeitraum 2025 bis 2030 noch relativ stabil ist und der Rückgang in den genannten Altersgruppen von 2030 bis 2035 nur langsam erfolgt.
Vor diesem Hintergrund wird in der Verwaltung intensiv die Möglichkeit der Schaffung von neuen Tageseinrichtungen für Kinder bzw. von neuen Betreuungsplätzen geprüft.
Entsprechend der gegebenen Beschlusslage wird noch vor der Sommerpause ein diesbezüglicher Sachstandsbericht dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zugeleitet.
Zu 10.:
Die Versorgungsquote von 42 %, verteilt auf 35 % in Tageseinrichtungen für Kinder und 7 % in Kindertagespflege, ist eine Planungsgrundlage. Der gesetzliche Rechtsanspruch umfasst umfänglich 100% aller Kinder im Alter von einem bis drei Jahre. Dies ist absehbar weder darstellbar, noch entspricht es der tatsächlich gegebenen Nachfragesituation. Ob und inwieweit die Verwaltung zukünftig dem Rat der Stadt Leverkusen eine Erhöhung der Planungsgrundlage empfehlen wird, bleibt der zukünftigen Entwicklung vorbehalten. Vordringlicher ist die tatsächliche Schaffung von neuen Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen.
Zu 11.:
Eine kurzfristige Schaffung neuer Betreuungsplätze ist absehbar nur im Rahmen von neuen Großtagespflegestellen umsetzbar. Die diesbezüglich möglichen Veranlassun-
gen sind getroffen worden. Darüber hinausgehende Möglichkeiten werden aktuell geprüft (vergl. Antwort zu Pt. 9).
Zu 12.:
Es ist selbstverständlich möglich, das Formular auch online zu stellen. Aus Sicht der Verwaltung ist dieses jedoch wenig sachgerecht. Der formalen Antragsstellung geht in der Regel, und hierauf wird von der Verwaltung auch ausdrücklich Wert gelegt, eine umfängliche Beratung durch die mit der Umsetzung betrauten Mitarbeiterin im Fachbereich Kinder und Jugend voraus. Nur so können die individuell zu berücksichtigenden Punkte in die Prüfung, einen möglichst bedarfsgerechten Betreuungsplatz zu finden, einfließen.

Kinder und Jugend

Die mobile Version verlassen