Wir dokumentieren hier sehr gerne die Anfrage der Ratsgruppe Piraten an den Oberbürgermeister.

Anfrage 2014-09-19—003 Meldedaten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Buchhorn,

Wir bitten Sie gemäß § 23 der GO des Stadtrats Leverkusen und §4 IFG NRW um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Anfragen an die Meldebehörde der Stadt Leverkusen gab es 2011, 2012, 2013 und 2014 bezüglich des Verkaufs von Meldedaten?
  2. Wie viele Datensätze wurden insgesamt herausgegeben?
  3. Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Leverkusen aus dem Verkauf von Meldedaten in 2011, 2012, 2013 und 2014?
  4. Wie viele dieser Anfragen wurden von Unternehmen gestellt bzw. verfolgten ein gewerbliches Interesse?

Bitte kennzeichnen Sie bei Ihrer Antwort evtl. Passagen, die Sie als nicht-öffentlich einstufen. Begründen Sie ggf. diese Einschätzung. Antworten ohne entsprechende Hinweise betrachten wir als öffentlich.

Besten Dank!

Mit freundlichen Grüßen, Gruppe PIRATEN

Die Antwort der Stadtverwaltung wurde in der „Mitteilungen z.d.A. Rat“ vom 26.11.2014 veröffentlicht und zeigt, dass die Stadtverwaltung zu trollen versteht. Aber lest selbst:

Zu 1.:
Die Erteilung von Melderegisterauskünften erfolgt ausschließlich unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (Melderechtsrahmengesetz; Meldegesetz NRW). Diese sehen einen Verkauf von Meldedaten nicht vor, folglich wurden im besagten Zeitraum und werden aktuell auch keine Meldedaten verkauft. Für die gemäß § 34 Meldegesetz NRW zulässigen Melderegisterauskünfte werden, sofern nicht Befreiungsgründe vorliegen (z. B. Amtshilfe), Gebühren erhoben.

Zu 2.:
Es fand, wie bereits erwähnt, kein Verkauf von Datensätzen statt.

Zu 3.:
Da kein Verkauf von Meldedaten stattfand, wurden folglich auch keine entsprechenden Einnahmen erzielt.

Zu 4.:
Keine – siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3.
Bürgerbüro

Wir halten fest: Für die Stadt ist also eine Weitergabe der Daten gegen Gebühren kein Verkauf.

Klarmachen zum Ändern!