Anfragen

Anfrage zu vertraglichen Regelungen zum Kitabetrieb in Öffentlich-Privater Partnerschaft

Wir dokumentieren hier sehr gerne, die in Absprache mit uns von der Ratsgruppe DIE LINKE.LEV am 28.02.2018 gestellte Anfrage an die Stadtverwaltung, die in der z.d.A. Rat Nr. 5 vom 3. Mai 2018 beantwortet wurde:

Anfrage

Im Jahr 2012 vereinbarte die Stadt Leverkusen über die WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen mit der Firma HOCHTIEF Solutions Planung, Bau und Betrieb von sechs Kindertagesstätten mit Plätzen für 480 Kinder[1] zur Eröffnung spätestens 2014. Dies sind unter anderem die Kita Feldsiefer Weg (Pariberg), Kolberger Straße (AWO) und Burgweg (Ev. KITA-Verbund).

Den Betrieb und die Bewirtschaftung der Immobilien übernahm nach Fertigstellung der sechs Kitas die Niederlassung gemeinsam mit dem Facilitymanagement der Region Nordwest von HOCHTIEF Solutions. Die Laufzeit des Vertrags wurde auf 25 Jahre festgesetzt. Grund für die Realisierung der Bauvorhaben in einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) sei Kostensenkung gewesen.[2]

In der Kommunikation zwischen Trägern und WGL deutet sich an, dass vertragliche Regelungen zwischen HOCHTIEF Solutions und WGL vereinbart wurden, die sich auf die Gestaltung und Ausstattung der Kitas durch die jeweiligen Träger auswirken. So wurde dem Träger der Kita Feldsiefer Weg untersagt, auf dem Gartengelände einen durch Spenden bereits finanzierten Wasserspielplatz aufzustellen, obwohl das Spielgerät keinen eigenen Wasseranschluss hat, es daher keinen höheren Wasserverbrauch geben wird und der Träger einen vollständigen Rückbau zugesichert hat.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

  1. Welche in den vergangenen vier Jahren fertiggestellten Kitas wurden in Leverkusen in Öffentlich-Privater Partnerschaft gebaut und sind weitere Kitas zum Betrieb durch private Unternehmen in Planung beziehungsweise kurz vor Fertigstellung?
  2. Können den Trägern die jeweiligen Verträge mit privaten Betreibern zur Verfügung gestellt werden, damit diese bei internen Planungen auf enthaltene Regelungen Rücksicht nehmen können?
  3. Wie wurde beziehungsweise wird den Trägern gegenüber durch die WGL die Zuständigkeit privater Unternehmen für den Betrieb deutlich gemacht? Ist die WGL direkter und/oder ausschließlicher Ansprechpartner für Trägervertreter bei Fragen zur Gestaltung und Ausstattung?
  4. An welche Ansprechpartner (z.B. bei HOCHTIEF Solutions) können sich Trägervertreter bei Fragen zur Gestaltung und Ausstattung der jeweiligen Kindertagesstätte wenden?
  5. Aufgrund welcher konkreten vertraglichen Regelung können temporäre Änderungen im Garten der Einrichtungen untersagt werden? Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, dass bereits finanzierte oder durch dritte finanzierte Spielgeräte aufgestellt werden können?

[1] https://www.hochtief.de/aktuelles-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/hochtief-baut-und-betreibt-fuer-die-stadt-leverkusen-sechs-kindertagesstaetten

[2] https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/ kindertagesstaetten-leverkusen

Stellungnahme

Zu 1.:
In der Vergangenheit sind insgesamt 10 Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Leverkusen in zwei Tranchen durch die Wohnungsgesellschaft Leverkusen mbH (WGL) errichtet worden. Es handelt sich um folgende Tageseinrichtungen für Kinder:

EinrichtungTräger
Kolpingstraße 2Stadt Leverkusen
Morsbroicher Straße 79Stadt Leverkusen
Ringstraße 73Arbeiterwohlfahrt Leverkusen
Wuppertalstraße 12Stadt Leverkusen
Am Steinberg 23Caritasverband Leverkusen
Borkumstraße 3Stadt Leverkusen
Burgweg 3Evangelische Kirche
Feldsiefer Weg 12PariSozial
Pestalozzistraße 7Stadt Leverkusen
Kolberger Straße 93aArbeiterwohlfahrt Leverkusen

Derzeit finden die weiteren Planungen hinsichtlich neuer Tageseinrichtungen für Kinder entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 16.10.2017 zur Vorlage Nr. 2017/1790 „Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen – Grundsatzbeschluss über Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs und Erreichung einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern im Alter zwischen einem Jahr bis zum -schuleintritt“ statt. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung der Neubaumaßnahmen durch Dritte (Investoren, Freie Träger, WGL etc.) erfolgen zu lassen. Weitergehende diesbezügliche Festschreibungen sind noch nicht erfolgt.

Zu 2. bis 4.:
Zwischen dem jeweiligen Träger der oben angegebenen zehn Tageseinrichtungen für Kinder und der WGL besteht ein privatrechtlicher Vertrag, der die Zusammenarbeit regelt. Zu den Vertragsverhältnissen Dritter kann die Verwaltung keine Ausführungen treffen.
Für die in Trägerschaft der Stadt Leverkusen stehenden Tageseinrichtungen für Kinder gilt, dass der Stadt die entsprechenden Ansprechpartner bei den von der WGL beauftragten Unternehmen bekannt sind.

Zu 5.:
Die angesprochene Tageseinrichtung für Kinder Feldsiefer Weg 12 ist in der Trägerschaft von PariSozial. Zwischen PariSozial und der WGL besteht ein Vertragsverhältnis. Gegebenenfalls bestehende Problemstellungen sind entsprechend dieser vertraglichen Festschreibungen nur zwischen den Vertragspartnern zu lösen.

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